IGeL & Selbstzahlerleistungen: Kosten, Nutzen & Risiken 2026

IGeL im Arztgespräch: Kosten und Nutzen ruhig einordnen
Fast jeder gesetzlich Versicherte kennt es: Sie sitzen im Arztzimmer und der Mediziner empfiehlt Ihnen eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung, einen speziellen Bluttest oder eine Messung des Augeninnendrucks.
'Das zahlt die Kasse leider nicht, aber es wäre empfehlenswert', heißt es häufig. Entscheidend ist dann eine ruhige Einordnung: Welche Kosten entstehen, welcher Nutzen ist belegt, welche Risiken gibt es und ob die Leistung in Ihrer Situation medizinisch begründet ist.
Die GKV zahlt grundsätzlich Leistungen, die medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. IGeL-Leistungen sind private Zusatzleistungen, deren Nutzen je nach Leistung unterschiedlich gut belegt ist und die vorab schriftlich vereinbart werden müssen.
Typische IGeL-Preise 2026: Ein Überblick
Die Abrechnung von IGeL-Leistungen darf vom Arzt nicht völlig frei erfunden werden, sondern muss sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) richten. Die Kosten schwanken dennoch (meist zwischen dem 1,0-fachen und 2,3-fachen Satz).
— Augeninnendruckmessung (Glaukom-Früherkennung): ca. 20 bis 40 €
— Zusätzlicher Ultraschall der Eierstöcke / Gebärmutter: ca. 35 bis 55 €
— PSA-Test (Prostatakrebs-Früherkennung): ca. 25 bis 50 €
— Ultraschall Untersuchung für Schwangere (Baby-TV): ca. 40 bis 150 €
— Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels (auf eigenen Wunsch): ca. 25 bis 40 €
Beachten Sie: Wenn bei Ihnen konkrete Beschwerden vorliegen (z.B. starker Verdacht auf einen Vitamin-D-Mangel mit diagnostizierbaren Symptomen), darf der Arzt den Test über die Versichertenkarte abrechnen!
Ihre Patientenrechte bei IGeL
Wenn Sie sich für eine private Zusatzbehandlung beim Kassenarzt entscheiden, sind formale Hürden zu nehmen. Eine IGeL-Leistung kommt nur durch einen schriftlichen Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Arzt zustande, in dem die Kosten nach GOÄ exakt benannt sind.
Sie dürfen niemals zur Unterschrift gedrängt werden! Der Arzt muss Ihnen Bedenkzeit einräumen. Nehmen Sie die Unterlagen mit nach Hause und informieren Sie sich in Ruhe.
Alternativmedizin und Heilpraktiker
Ein riesiger Sektor der Selbstzahlerleistungen entfällt in Deutschland auf Heilpraktiker (z. B. Homöopathie, Osteopathie, traditionelle chinesische Medizin).
Auch hier gilt: Die GKV übernimmt standardmäßig wenig bis nichts. Einzelne Krankenkassen können freiwillige Satzungsleistungen anbieten, etwa Zuschüsse für ärztlich verordnete Osteopathie. Bedingungen, Höchstbeträge und Anbieterlisten sollten Sie vorab schriftlich prüfen.
Eine Sitzung beim Heilpraktiker kostet — oft angelehnt an das ungebundene Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) — häufig 60 bis 120 €. Eine Zusatzversicherung kann Kosten teilweise abfedern, ist aber nur sinnvoll, wenn Beiträge, Wartezeiten, Leistungsgrenzen und erwartete Nutzung zusammenpassen.
Entscheidung: Kosten, Nutzen, Voraussetzungen und Risiken
Eine IGeL-Entscheidung sollte nicht aus Zeitdruck entstehen. Fragen Sie nach Diagnosebezug, Nutzenbeleg, möglichen Schäden, Alternativen in der Regelversorgung und einem schriftlichen Kostenplan.
Nutzen Sie vor jeder IGeL-Unterschrift den IGeL-Monitor oder sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Lehnen Sie eine IGeL ab, darf Ihr Arzt die medizinisch notwendige Regelversorgung deswegen nicht verweigern.
Quellen & Referenzen
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Ratgeber Individuelle Gesundheitsleistungen
- Medizinischer Dienst Bund: IGeL-Monitor (igel-monitor.de)
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)