Heilpraktiker Kosten 2026
Prüfen Sie typische Kosten für Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie und weitere Naturheilverfahren. Der Check zeigt GebüH-Orientierung, Evidenzhinweise sowie mögliche GKV- und PKV-Erstattung.
Kosten, Evidenz und Erstattung prüfen
12 Behandlungen gefunden
Häufige Fragen zum Heilpraktiker
Eine Erstanamnese kostet 60-150 €, Folgesitzungen 40-100 €. Die Kosten variieren je nach Region, Erfahrung und Behandlungsmethode. Die meisten Heilpraktiker berechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), manche setzen eigene Preise fest.
Grundsätzlich nein. Die GKV übernimmt keine Heilpraktiker-Kosten, da diese nicht zum GKV-Leistungskatalog gehören. Ausnahme: Einige Kassen erstatten im Rahmen von Satzungsleistungen bestimmte Naturheilverfahren (z.B. Osteopathie bis 40 €/Sitzung, max. 3-6 Sitzungen/Jahr). Prüfen Sie das Bonusprogramm Ihrer Kasse.
Viele PKV-Tarife können Heilpraktiker-Leistungen nach der GebüH erstatten, aber Umfang, Prozentsatz, Jahreslimit und ausgeschlossene Verfahren hängen stark vom Tarif ab. Basistarife schließen Heilpraktiker oft aus oder begrenzen sie deutlich. Prüfen Sie Ihre Tarifbedingungen vor Behandlungsbeginn.
Die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) regelt die Honorare für Heilpraktiker-Leistungen. Sie stammt von 1985 und wurde seitdem nicht aktualisiert — die Sätze liegen deshalb deutlich unter den tatsächlichen Marktpreisen. Viele Heilpraktiker berechnen 1,5- bis 2,5-fache GebüH-Sätze, was PKV-Erstattungskonflikte verursachen kann.
Heilpraktiker-Kosten können unter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) geltend gemacht werden — abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung. Entscheidend ist die medizinische Veranlassung und die steuerliche Einzelfallprüfung. Bewahren Sie Rechnungen und ggf. Verordnungen auf.
Was kostet eine Heilpraktiker-Behandlung?
Eine Erstanamnese kostet häufig etwa 60-150 €, Folgetermine oft 40-100 €. Einzelne Verfahren wie Osteopathie, Akupunktur oder Laborleistungen können je nach Umfang abweichen.
Anders als Ärzte sind Heilpraktiker nicht an die GOÄ gebunden, sondern rechnen nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker, 1985) oder frei ab. Die GebüH-Sätze sind stark veraltet — der tatsächliche Marktpreis liegt oft beim 2- bis 3-Fachen.
Wichtig: Die Evidenzlage alternativer Verfahren ist uneinheitlich. Nutzen Sie die Evidenzbewertung in diesem Tool als Orientierung und besprechen Sie Behandlungsentscheidungen mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer qualifizierten Behandlungsstelle.