IGeL-Leistungen Monitor
Durchsuchen Sie individuelle Gesundheitsleistungen — mit Bewertung nach wissenschaftlicher Evidenz, typischen Kosten und GKV-Alternativen.
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Häufige Fragen zu IGeL-Leistungen
IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gehören. Der Patient muss diese selbst bezahlen. Beispiele: Augeninnendruckmessung als Glaukom-Vorsorge, professionelle Zahnreinigung, Reiseimpfungen oder Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft.
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund (MDS) bewertet IGeL-Leistungen nach wissenschaftlicher Evidenz. Die Skala reicht von „positiv“ bis „negativ“. Fragen Sie Ihren Arzt nach dem individuellen Nutzen, möglichen Risiken und alternativen Kassenleistungen. Nehmen Sie sich Bedenkzeit — Sie müssen nie sofort zustimmen.
Ja, laut §630c BGB muss der Arzt Sie vor einer IGeL-Leistung schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Sie müssen einen schriftlichen Behandlungsvertrag unterschreiben. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung darf keine IGeL-Leistung erbracht und berechnet werden.
IGeL-Kosten können als außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung stärkt die Anerkennung durch das Finanzamt. Reine Vorsorgeleistungen ohne medizinische Indikation werden selten anerkannt.