IGeL-Leistungen 2026: Kosten, Nutzen & Risiken prüfen

IGeL-Leistungen 2026: Kosten, Nutzen & Risiken prüfen

08.03.202611 Min. LesezeitAktualisiert: 14.03.2026

Was sind IGeL-Leistungen?

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, weil ihr Nutzen nach aktuellem wissenschaftlichen Stand nicht ausreichend belegt ist oder sie über das medizinisch Notwendige hinausgehen.

IGeL werden von Ärzten angeboten und müssen von Patienten selbst bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der Regel zum 1- bis 2,3-fachen Satz. Höhere Sätze müssen begründet und schriftlich vereinbart werden.

In Deutschland werden jährlich schätzungsweise 1–1,5 Milliarden Euro für IGeL-Leistungen ausgegeben. Rund jeder zweite gesetzlich Versicherte bekommt beim Arztbesuch eine IGeL angeboten.

Die häufigsten IGeL und ihre Kosten

Die folgende Tabelle zeigt die am häufigsten angebotenen IGeL-Leistungen mit Kosten und der Bewertung des IGeL-Monitors (Medizinischer Dienst Bund):

IGeL-LeistungKostenIGeL-Monitor Bewertung
Ultraschall Eierstöcke (Krebsfrüherkennung)25–53 €❌ Negativ
Glaukom-Früherkennung (Augeninnendruck)20–60 €❌ Tendenziell negativ
PSA-Test (Prostatakrebs)25–35 €❌ Tendenziell negativ
Ultraschall Brust (Krebsfrüherkennung)35–75 €⚠️ Unklar
Großes Blutbild / Vitamin-D20–50 €⚠️ Unklar
Dünnschichtzytologie (Gebärmutterhals)30–50 €⚠️ Unklar
Professionelle Zahnreinigung (PZR)80–150 €⚠️ Unklar
Stoßwellentherapie (Fersenschmerz)80–200 €✅ Tendenziell positiv
Akupunktur (Knie-Arthrose)30–60 € pro Sitzung✅ Tendenziell positiv

Von 55 untersuchten IGeL erhielt keine einzige die Bewertung „positiv“. Nur zwei wurden als „tendenziell positiv“ eingestuft. Die Bilanz des IGeL-Monitors ist ernüchternd: Die meisten bewerteten IGeL haben keinen nachweisbaren Nutzen.

IGeL-Monitor: Bewertungen verstehen

Der IGeL-Monitor wird vom Medizinischen Dienst Bund (MD Bund, ehemals MDS) betrieben. Er bewertet IGeL auf Basis wissenschaftlicher Studien nach fünf Kategorien:

BewertungBedeutungAnzahl (Stand 2025)
✅ PositivNutzen überwiegt Schaden deutlich0
✅ Tendenziell positivHinweise auf Nutzen, geringer Schaden2
⚠️ UnklarNutzen und Schaden lassen sich nicht abschließend bewertenca. 22
❌ Tendenziell negativHinweise auf mehr Schaden als Nutzenca. 24
❌ NegativSchaden überwiegt Nutzenca. 7

Die Bewertungen des IGeL-Monitors sind unabhängig und evidenzbasiert. Sie ersetzen jedoch nicht die individuelle ärztliche Beratung — in bestimmten Risikosituationen kann eine IGeL dennoch sinnvoll sein.

IGeL-Entscheidung: Voraussetzungen, Nutzen und Risiken

Trotz der insgesamt kritischen Bilanz können persönliche Voraussetzungen die Einordnung verändern. Entscheidend ist, ob eine konkrete Indikation, ein erhöhtes Risiko, eine berufliche Anforderung oder eine reisemedizinische Situation vorliegt.

  • Familiäre Vorbelastung: Fragen Sie, ob das persönliche Risiko die Leistung medizinisch begründet oder ob eine Kassenleistung greift.
  • Reisemedizin: Reiseimpfungen und Beratung werden von vielen Kassen teilweise erstattet, gelten je nach Kasse aber formal als private Zusatzleistung.
  • Sportmedizinische Untersuchungen: Prüfen Sie Anlass, Ziel und mögliche Alternativen, etwa vor Wiedereinstieg nach Erkrankung.
  • Berufliche Anforderungen: Lassen Sie klären, ob Arbeitgeber, GKV, PKV oder Sie selbst die Kosten tragen.

Prüffragen: Gibt es wissenschaftliche Belege für den Nutzen? Welche Schäden oder Folgeuntersuchungen sind möglich? Reicht die Kassenleistung aus? Prüfen Sie die Bewertung auf igel-monitor.de und nehmen Sie sich Bedenkzeit.

Ihre Rechte bei IGeL-Angeboten

Als Patient haben Sie bei IGeL-Leistungen klare Rechte:

  • Aufklärungspflicht: Der Arzt muss Sie vor der Behandlung über Nutzen, Risiken, Alternativen und Kosten aufklären — schriftlich und verständlich.
  • Schriftlicher Vertrag: Vor jeder IGeL muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden, der die Leistung und die Kosten klar benennt.
  • Bedenkzeit: Sie haben das Recht, sich nicht sofort zu entscheiden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen — seriöse Ärzte respektieren Ihre Bedenkzeit.
  • Ablehnung ohne Nachteile: Sie können jede IGeL ablehnen, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihre Kassenbehandlung hat. Ärzte dürfen Kassenleistungen nicht an IGeL koppeln.
  • Rechnung nach GOÄ: Die Abrechnung muss nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgen. Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen.

IGeL und Krankenkasse: Was die Kasse doch zahlt

Einige Leistungen, die als IGeL angeboten werden, können unter bestimmten Bedingungen doch von der Kasse übernommen werden:

  • Reiseimpfungen: Viele Kassen erstatten bestimmte Reiseimpfungen als Satzungsleistung — fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse.
  • Hautkrebs-Screening: Ab 35 Jahren alle 2 Jahre Kassenleistung (auch vor 35 bei vielen Kassen als Zusatzleistung).
  • Glaukom-Vorsorge: Bei konkretem Verdacht oder Risikofaktoren (familiäre Vorbelastung, hohe Kurzsichtigkeit) kann die Untersuchung als Kassenleistung abgerechnet werden.
  • PSA-Test: Bei konkretem Krebsverdacht (nicht als Screening) ist der PSA-Test Kassenleistung.

Nutzen Sie unseren IGeL-Monitor für einen schnellen Überblick über die meistverbreiteten IGeL-Leistungen und ihre Bewertungen.

Quellen & Referenzen

  • IGeL-Monitor / MD Bund – 55 bewertete IGeL: 0 positiv, 2 tendenziell positiv (Stand 2025)
  • Verbraucherzentrale – Individuelle Gesundheitsleistungen: Kosten und Patientenrechte (2026)
  • Deutsches Ärzteblatt – IGeL-Bilanz: Ernüchternde Ergebnisse (2025)
  • Finanztip – IGeL-Leistungen: Was Sie wissen müssen (2026)
  • Doctolib – Häufigste IGeL-Leistungen und GOÄ-Abrechnung

Häufig gestellte Fragen