Versicherungswahl: Lohnt sich die PKV?

Die wichtigste gesundheitsökonomische Entscheidung für Berufstätige ist die Wahl des Krankenversicherungssystems. Selbstständige, Beamte und Freiberufler können unabhängig vom Einkommen in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Angestellte müssen hierfür ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 77.400 Euro (Stand 2026, entspricht 6.450 €/Monat) nachweisen.

Dabei gilt es, nicht nur die aktuellen Beiträge zu vergleichen, sondern die langfristige Perspektive im Auge zu behalten: Familienplanung, eigene Beiträge für Kinder in der PKV, Selbstbehalt und Beitragsentwicklung im Rentenalter spielen eine wichtige Rolle.

Finanzielle Absicherung bei langer Krankheit

Wer wegen Krankheit (z. B. Bandscheibenvorfall oder Burnout) ausfällt, genießt zunächst 6 Wochen lang die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (100 % des normalen Gehalts).

Ab der 7. Woche springt für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dieses beträgt maximal 70 % des Bruttoeinkommens (höchstens jedoch 90 % des Netto). Für 2026 liegt das rechnerische Höchstkrankengeld bei ca. 135,63 € brutto pro Tag. Die Lücke zum bisherigen Nettogehalt kann für Familien spürbar sein. Nutzen Sie unseren Krankengeld-Rechner, um Ihre Lücke zu ermitteln.

Für PKV-Versicherte und Selbstständige gibt es kein automatisches gesetzliches Krankengeld (es sei denn, Selbstständige wählen in der GKV den entsprechenden Anspruch). Prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob eine passende Krankentagegeld-Versicherung nötig ist.

Zahnersatz: Kostenrisiko Nummer 1 im mittleren Alter

Zwischen 30 und 55 Jahren stehen oft die ersten größeren Zahnreparaturen an: Die alte Füllung wird durch ein Inlay ersetzt, oder es muss eine Teilkrone her. Für eine moderne Zirkonkrone fallen schnell Eigenanteile von 500 bis 800 Euro an.

Soll eine Zahnlücke durch ein Zahnimplantat geschlossen werden, zahlt die GKV in der Regel den Festzuschuss für die Regelversorgung. Der Implantat-Aufpreis bleibt häufig privat zu tragen.

Eine Zahnzusatzversicherung kann in dieser Lebensphase sinnvoll sein, ist aber tarifabhängig. Prüfen Sie Wartezeiten, Zahnstaffeln, Implantatgrenzen und bereits angeratene Behandlungen.

Bonusprogramme: Geld zurück für einen gesunden Lebensstil

Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen einen gesundheitsbewussten Lebensstil. Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht (Zahnarzt, Hautkrebs-Screening, Betriebsärztliche Untersuchung) oder Mitglied im Sportverein/Fitnessstudio ist, kann über Bonusprogramme profitieren.

Prämien von 100 bis 300 Euro pro Jahr (als Barprämie oder als Zuschuss für private Leistungen wie professionelle Zahnreinigung) sind bei eifrigen Sammlern durchaus realistisch.

Gesundheitskosten von der Steuer absetzen

Fast alle Gesundheitsausgaben, die Sie privat tragen (und die nicht von einer (Zusatz-)Versicherung erstattet werden), können Sie in der Einkommensteuererklärung als 'Außergewöhnliche Belastungen' geltend machen.

Dazu zählen Brillen, Zahnersatz, Zuzahlungen aus der Apotheke, Heilpraktikerkosten oder Fahrtkosten zum Arzt. Der Fiskus erkennt diese Kosten jedoch erst an, wenn Ihre 'zumutbare Eigenbelastung' (ein vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängiger Prozentsatz) überschritten ist.

Tipp für Berufstätige: Bündeln Sie planbare Behandlungen (z. B. neue Brille und neue Zahnkrone) in einem Kalenderjahr, um die Hürde der 'zumutbaren Eigenbelastung' leichter zu knacken.

Quellen & Referenzen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
  • Einkommensteuergesetz (EStG): § 33 Außergewöhnliche Belastungen
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG): § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Häufig gestellte Fragen

Beteiligt sich der Arbeitgeber an den PKV-Beiträgen?

Ja. Auch wer als Angestellter in die private Krankenversicherung wechselt, erhält von seinem Arbeitgeber den Beitragszuschuss, maximal bis zu dem Betrag, den der Arbeitgeber bei GKV-Pflichtversicherung hätte zahlen müssen (2026: max. ca. 422 € für KV und ca. 90 € für PV).

Gilt Bildschirmarbeitsplatzbrille als Gesundheitskosten?

Nein, eine reine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist meist ein Arbeitsmittel und wird (bei ärztlich festgestelltem Bedarf) oft vom Arbeitgeber bezahlt. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht, kann sie als Werbungskosten (und nicht als außergewöhnliche Belastung) abgesetzt werden.

Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?

Die GKV zahlt das Krankengeld für dieselbe Erkrankung für maximal 78 Wochen (inklusive der 6 Wochen Lohnfortzahlung) innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren.

Zahlt die Kasse den Burnout-Klinikaufenthalt?

Ja, eine medizinisch notwendige stationäre psychiatrische oder psychosomatische Behandlung in einer Reha-Klinik wird in der Regel getragen — bei Berufstätigen ist hierfür jedoch meistens die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Kostenträger zuständig (Ziel: Erhalt der Erwerbsfähigkeit).