Familienplanung und Schwangerschaft: Was kostet das?

Wenn der Nachwuchs auf sich warten lässt, kommen schnell Fragen zur Reproduktionsmedizin auf. Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich bei erfüllten Voraussetzungen an Behandlungen wie In-vitro-Fertilisation (IVF) oder ICSI — meist für bis zu drei Versuche.

Als Eigenanteil bleiben oft dennoch mehrere tausend Euro. Nutzen Sie den Kinderwunsch-Kosten-Hub, um Rechner, Kostenvergleich, IVF-Guide und Krankenkassen-Guide in der richtigen Reihenfolge zu nutzen.

Ist die Schwangerschaft eingetreten, übernimmt die gesetzliche Kasse (GKV) die Leistungen der Mutterschafts-Richtlinien im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs. Zusätzliche IGeL-Leistungen ohne medizinische Indikation, etwa bestimmte Zusatzultraschalle oder Nackenfaltenmessungen, müssen Eltern häufig selbst bezahlen.

Die kostenlose Familienversicherung

Der größte finanzielle Vorteil für Familien in Deutschland ist die Familienversicherung der GKV. Sind Sie gesetzlich versichert, sind Ehepartner ohne eigenes (oder mit nur geringfügigem) Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert.

Sind die Elternteile unterschiedlich versichert (ein Elternteil in der PKV, einer in der GKV), hängt die beitragsfreie Familienversicherung der Kinder von mehreren Voraussetzungen ab: Einkommen, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Verwandtschaftsverhältnis und Versicherungsstatus. In manchen Konstellationen ist eine kostenpflichtige private oder freiwillige gesetzliche Versicherung erforderlich.

Nutzen Sie unseren PKV/GKV-Systemvergleich als Orientierung und lassen Sie die konkrete Familienversicherung vorab von der Krankenkasse bestätigen.

Zuzahlungsbefreiung für Minderjährige

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fallen grundsätzlich keine gesetzlichen Zuzahlungen an (Ausnahme: Fahrkosten).

Das bedeutet: Keine 5 bis 10 € Rezeptgebühr für Medikamente, keine Zuzahlung im Krankenhaus und keine Rezeptgebühr für Heilmittel wie Logopädie oder Ergotherapie.

Achtung: Dies gilt nur für die Zuzahlung zu Kassenleistungen. Sind bestimmte Medikamente (z. B. spezielle Schmerzmittel oder Hustensäfte) keine Kassenleistung oder verschreibt der Arzt ein nicht-erstattungsfähiges Präparat (grünes Rezept), müssen die Eltern die Kosten vollständig übernehmen.

Kieferorthopädie: Der große Kostenblock im Teenageralter

Kieferorthopädie kann ein großer Kostenblock werden. Die GKV übernimmt die vertragszahnärztliche Grundversorgung bei Kindern und Jugendlichen in der Regel ab Kieferorthopädischer Indikationsgruppe (KIG) 3. Bei KIG 1 oder 2 sind viele Behandlungen Privatleistung.

Zahlt die Kasse, leisten Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20 % (beim zweiten gleichzeitig behandelten Kind 10 %). Nach planmäßig abgeschlossenem Verlauf kann dieser Betrag erstattet werden; Extras bleiben häufig privat.

Zusatzleistungen wie zahnfarbene Keramik-Brackets, Spezialbögen oder unsichtbare Aligner sind keine Kassenleistung und können schnell mehrere hundert bis tausend Euro Eigenanteil verursachen.

Kinderbrillen: Was zahlt die Kasse?

Im Gegensatz zu Erwachsenen haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Anspruch auf eine Kostenübernahme der Brillengläser in Standardausführung. Dennoch verlangen viele Optiker einen Aufpreis, wenn die Gläser entspiegelt, gehärtet oder dünner geschliffen sein sollen (insbesondere bei hohen Dioptrien).

Die Brillenfassung und Komfortextras müssen Eltern häufig selbst bezahlen. Kontaktlinsen werden nur in bestimmten medizinischen Fällen übernommen.

Krankes Kind (Kinderkrankengeld) & Pflege

Wenn Ihr Kind (unter 12 Jahren) krank ist und Sie nicht arbeiten können, zahlt die GKV im Jahr 2026 das Kinderkrankengeld (in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts). Für 2026 hat jeder Elternteil Anspruch auf 15 bezahlte Kinderkrankentage pro Kind, Alleinerziehende haben 30 Tage pro Kind.

SituationTage / KindMax. Tage gesamt
Pro Elternteil (2026)1535
Alleinerziehend (2026)3070
Höhe90 % des Nettoarbeitsentgelts

Haben Kinder eine dauerhafte Erkrankung oder Behinderung, können Eltern einen Pflegegrad beantragen. Dies sichert monatliches Pflegegeld (je nach Grad ab 347 € für PG 2, Stand 2026) zur Entlastung im Alltag.

Quellen & Referenzen

  • SGB V (§ 10 Familienversicherung, § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes)
  • GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Kieferorthopädie und Befreiung von der Zuzahlung
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Förderung Kinderwunsch

Häufig gestellte Fragen

Wann sind meine Kinder beitragsfrei mitversichert?

In der GKV können Kinder unter Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein, häufig bis 18 Jahre und bei Ausbildung oder Studium länger. Bei gemischt versicherten Eltern entscheidet die konkrete Einkommens- und Versicherungskonstellation; lassen Sie die Familienversicherung von der Krankenkasse bestätigen.

Müssen Kinder beim Zahnarzt zuzahlen?

Für Kinder und Jugendliche unter 18 fallen bei vielen Kassenleistungen keine gesetzlichen Zuzahlungen an. Bei privaten Mehrleistungen, KFO-Extras oder nicht erstattungsfähigen Leistungen kann aber ein Eigenanteil entstehen.

Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung für Kinder?

Das hängt vom Tarif und vom abzusichernden Risiko ab. Zahnzusatzversicherungen mit KFO-Baustein können Mehrkosten abfedern, haben aber Wartezeiten, Altersgrenzen, Zahnstaffeln und Ausschlüsse für bereits angeratene Behandlungen.

Was kostet Baby-TV (Zusatzultraschall)?

Ultraschall ohne medizinische Indikation ist wegen Strahlenschutzvorgaben stark eingeschränkt. Medizinisch begründete Untersuchungen gehören zur Versorgung; zusätzliche Wunschleistungen sollten vorab mit Praxis und Krankenkasse geklärt werden.