Kinderwunsch-Kostenrechner 2026 — IVF, ICSI & IUI
Berechnen Sie die Kosten für künstliche Befruchtung mit GKV-Erstattung, möglicher Bundesland-Förderung und Eigenanteil. Für IVF, ICSI und IUI.
Ihre Angaben
GKV: 25 bis unter 40 Jahre
GKV: 25 bis unter 50 Jahre
Einige Länder geben Zuschüsse
Häufige Fragen zur Kinderwunschbehandlung
Die GKV beteiligt sich unter den Voraussetzungen des Paragraph 27a SGB V in der Regel mit 50 % an genehmigten Kosten für IUI, IVF und ICSI. Typische Voraussetzungen sind Ehe, Alter von 25 bis unter 40 Jahren bei der Frau, Alter von 25 bis unter 50 Jahren beim Mann und ein genehmigter Behandlungsplan vor Beginn.
Ein IVF-Zyklus kostet in Deutschland häufig 3.000-4.500 Euro inklusive Medikamente, Hormonstimulation, Punktion und Embryotransfer. Wenn die GKV-Voraussetzungen erfüllt sind, liegt der Eigenanteil nach 50-%-Beteiligung oft bei ca. 1.500-2.250 Euro pro Zyklus. Viele Paare benötigen 2-3 Zyklen.
IUI (Intrauterine Insemination) ist die einfachste Methode: Aufbereitete Spermien werden direkt in die Gebärmutter eingebracht (ca. 200-1.000 Euro). IVF (In-vitro-Fertilisation): Eizellen werden entnommen und im Labor befruchtet (ca. 3.000-4.500 Euro). ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion): Ein einzelnes Spermium wird direkt in die Eizelle injiziert — wird bei männlicher Unfruchtbarkeit eingesetzt (ca. 4.000-5.500 Euro).
Das Bundesprogramm arbeitet nur mit bestimmten Bundesländern zusammen. Die Förderung betrifft vor allem IVF/ICSI, muss vor Behandlungsbeginn beantragt werden und hängt von Wohnsitz, Partnerschaftsform und Landesregeln ab. Der Rechner bildet sie deshalb nur als konservative Schätzung ab.
Die GKV-Pflichtleistung nach Paragraph 27a SGB V setzt eine Ehe voraus. Einzelne Krankenkassen oder Förderprogramme können freiwillige Zusatzleistungen für unverheiratete Paare vorsehen; diese Regeln sind nicht einheitlich und sollten vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigt werden.
GKV-Voraussetzungen nach Paragraph 27a SGB V
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich in der Regel mit 50 % der genehmigten Kosten für künstliche Befruchtung, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: