Die Fallpauschale (DRG): Was das Krankenhaus wirklich kostet

Anders als in den USA erhalten Sie in Deutschland als Kassenpatient nach einer Operation keine Rechnung über jeden verwendeten Tupfer und jede Arztminute. Deutsche Krankenhäuser rechnen nach dem Diagnosis Related Groups (DRG) System (Fallpauschalen) ab.

Bei vielen stationären Fällen rechnet das Krankenhaus eine pauschalierte Fallgruppe ab. Die konkrete Vergütung hängt von Diagnose, Schweregrad, Nebendiagnosen, Verweildauer und Zusatzentgelten ab.

Für Sie als GKV-Versicherter läuft diese DRG-Abrechnung in der Regel im Hintergrund: Ihre Kasse rechnet direkt mit der zugelassenen Klinik ab. Sichtbar wird vor allem die gesetzliche Zuzahlung und eventuell privat vereinbarte Wahlleistungen.

Ihr Eigenanteil: Die 10-Euro-Regel

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen bei vollstationärer Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 4 SGB V 10 Euro Zuzahlung pro Kalendertag.

Dieser Betrag ist auf höchstens 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Wer also z. B. nach einem schweren Unfall 40 Tage in der Klinik liegt, zahlt maximal 280 €.

Haben Sie im selben Jahr bereits 5 Tage für eine erste OP verbracht und 50 € gezahlt, werden diese Tage auf die Jahresgrenze angerechnet.

Vorsicht bei Wahlleistungen

Wenn Ihnen die gesetzliche Regelversorgung (Mehrbettzimmer und diensthabender Arzt) nicht ausreicht, können Sie bei der Aufnahme Wahlleistungen buchen.

1. Ärztliche Wahlleistung (Chefarztbehandlung): Hier rechnet der Chefarzt oder Spezialist (oder dessen Vertreter) direkt privat mit Ihnen ab (nach GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte). Diese Rechnung kann schnell in die Tausende gehen.

2. Nicht-ärztliche Wahlleistungen (Zimmer-Upgrade): Der Zuschlag für ein Zweibettzimmer liegt meist bei 40 bis 80 € pro Tag, für ein Einbettzimmer bei 100 bis 200 € pro Tag. Auch spezielles Essen (Menüwahl) wird hier extra berechnet.

Werden diese Wahlleistungen gebucht, entstehen private Rechnungen. Ob eine Zusatzversicherung zahlt, hängt vom Tarif und von der vorherigen Vereinbarung ab.

Krankenhaustagegeld vs. Krankengeld

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, decken aber unterschiedliche Risiken ab:

Krankengeld sichert Ihren Lebensunterhalt. Es wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn Sie länger als 6 Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind und die Entgeltfortzahlung endet. Es beträgt bis zu 70 % vom Brutto bzw. maximal 90 % vom Netto.

Krankenhaustagegeld ist eine private Zusatzversicherung. Sie zahlt bei versichertem Leistungsfall einen fest vereinbarten Betrag pro Krankenhaustag, etwa zur Finanzierung von Zuzahlungen, Zimmerzuschlägen oder zusätzlichen Haushaltskosten.

Zuzahlungsbefreiung und Härtefälle

Auch die Krankenhauszuzahlung von 10 € pro Tag zählt in Ihre jährliche Belastungsgrenze (2 % bzw. 1 % bei chronisch Kranken) hinein.

Erreicht die Summe aller gesetzlichen Zuzahlungen Ihre individuelle Grenze, können Sie bei der Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragen. Bei niedrigen Einnahmen kann schon ein längerer Krankenhausaufenthalt einen großen Teil dieser Grenze erreichen.

Tipp: Die Klinik wird Ihnen nach 10 oder 14 Tagen oft schon eine Zwischenrechnung stellen. Heben Sie den Zahlungsbeleg gut auf, um ihn bei der Krankenkasse für die Berechnung der Belastungsgrenze einzureichen.

Quellen & Referenzen

  • § 39 SGB V (Zuzahlung bei vollstationärer Krankenhausbehandlung)
  • § 44 SGB V (Krankengeld)
  • Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV): Wahlleistungen im Krankenhaus

Häufig gestellte Fragen

Müssen Kinder im Krankenhaus zuzahlen?

In der Regel nein. Patienten unter 18 Jahren sind von der gesetzlichen Krankenhauszuzahlung von 10 € pro Tag befreit.

Gilt der Aufnahmetag und der Entlassungstag voll?

Ja. Aufnahme- und Entlassungstag zählen bei der Krankenhauszuzahlung als Kalendertage, bis die Jahresgrenze von 28 Tagen erreicht ist.

Zahlt die Kasse den Transport zum Krankenhaus?

Bei vollstationärer Behandlung kann die Kasse medizinisch notwendige Fahrkosten übernehmen, etwa Rettungswagen, Krankentransport oder in bestimmten Fällen Taxi. Voraussetzung und Genehmigung hängen vom Anlass ab; die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Was ist Rooming-in?

Wenn ein Elternteil bei einem kranken Kind im Krankenhaus übernachtet und dies medizinisch notwendig ist, können Unterbringung und Verpflegung als Rooming-in übernommen werden. Die Klinik und Krankenkasse klären die konkrete Voraussetzung.