Krankenhauskosten-Rechner 2026
Schätzen Sie OP-Kosten, DRG-Fallpauschale, gesetzliche 10-Euro-Zuzahlung und private Wahlleistungen für häufige stationäre Eingriffe.
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Totalendoprothese des Hüftgelenks — elektiver Eingriff
Häufige Fragen zu Krankenhauskosten
Wählen Sie Eingriff, Versicherungsart, Krankenhaustyp und Wahlleistungen aus. Der Rechner trennt zwischen DRG-Fallpauschale, gesetzlicher Zuzahlung und privaten Wahlleistungen. Die Schätzung ersetzt keine Krankenhausrechnung, zeigt aber die Größenordnung für häufige Eingriffe.
Seit 2003 rechnen Krankenhäuser über das DRG-System (Diagnosis Related Groups) ab. Jeder Behandlungsfall wird einer Fallpauschale zugeordnet, die auf der Diagnose und dem Eingriffstyp basiert. Der Landesbasisfallwert bestimmt den Euro-Betrag pro DRG-Punkt. GKV-Versicherte zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr).
Die tatsächlichen Kosten liegen bei 600–1.200 € pro Tag (je nach Abteilung und Klinik). GKV-Patienten zahlen davon nur 10 €/Tag Zuzahlung. PKV-Patienten zahlen je nach Tarif — viele PKV-Tarife übernehmen Chefarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer als Wahlleistungen.
Neben der DRG-Fallpauschale können Wahlleistungen anfallen: Einbettzimmer (80–150 € pro Tag), Zweibettzimmer (30–60 €/Tag), Chefarztbehandlung (Faktor 2,3–3,5 der GOÄ). GKV-Versicherte müssen Wahlleistungen selbst bezahlen, PKV-Versicherte je nach Tarif nicht.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene mit Zuzahlungsbefreiung (nach Erreichen der Belastungsgrenze) zahlen ebenfalls nichts. Entbindungen sind grundsätzlich zuzahlungsfrei. Bei einer Verweildauer unter einem Tag fällt keine Zuzahlung an.
Der Landesbasisfallwert (LBFW) ist der Eurobetrag, mit dem ein DRG-Bewertungsrelativgewicht von 1,0 multipliziert wird. Er variiert nach Bundesland und wird jährlich verhandelt. 2025/2026 liegt er zwischen ca. 3.800 € und 4.200 € je Bundesland. Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Krankenhausvergütung.
Das DRG-System in Deutschland
Seit 2003 werden stationäre Krankenhausleistungen in Deutschland über das DRG-Fallpauschalensystem (Diagnosis Related Groups) abgerechnet. Jeder Behandlungsfall wird anhand von Diagnosen und Prozeduren einer DRG zugeordnet.
Die Vergütung berechnet sich als: Relativgewicht × Landesbasisfallwert = Erlös. Das Relativgewicht spiegelt den Ressourcenverbrauch wider — einfache Eingriffe haben ein Gewicht unter 1,0, komplexe Operationen deutlich darüber.
Der Landesbasisfallwert wird jährlich zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern verhandelt und liegt 2025/2026 bei ca. 3.800 – 4.250 € je nach Bundesland.