Heilmittel Zuzahlung 2026: Physio, Ergo & Logopädie

Heilmittel Zuzahlung 2026: Physio, Ergo & Logopädie

01.07.20267 Min. LesezeitAktualisiert: 01.07.2026

Wie hoch ist die Zuzahlung für Heilmittel?

Für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie zahlen erwachsene GKV-Versicherte in der Regel 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung.

Die Formel lautet: Heilmittel-Zuzahlung = 10 Euro Verordnungsgebühr + 10 % der Behandlungskosten. Die 10 Euro fallen je Verordnung an, nicht pro einzelner Behandlungseinheit.

Wenn Sie nur Physiotherapie berechnen möchten, nutzen Sie den Spezialratgeber Zuzahlung Physiotherapie berechnen. Für die persönliche Jahresgrenze hilft der Zuzahlung-Rechner.

Beispiele für Physio, Ergo und Logopädie

Beispiel-VerordnungBehandlungskostenRechnungZuzahlung
6x Physiotherapie zu je 30 €180 €10 € + 18 €28 €
10x Ergotherapie zu je 50 €500 €10 € + 50 €60 €
10x Logopädie zu je 45 €450 €10 € + 45 €55 €

Die Beträge sind Rechenbeispiele. Die tatsächlichen Vertragspreise können je nach Heilmittel, Positionsnummer, Behandlungsdauer und Kassenvertrag abweichen.

Eine starre Zuzahlungsliste ist deshalb nur begrenzt hilfreich. Wichtiger ist, die Formel zu verstehen und die Summe der Behandlungskosten aus der Verordnung oder Praxisabrechnung zu kennen.

Wann ist die Zuzahlung fällig?

Die Heilmittelpraxis zieht die Zuzahlung meist direkt ein. Der genaue Zeitpunkt kann organisatorisch variieren, zum Beispiel zu Beginn der Behandlungsserie oder nach einigen Terminen.

Wenn eine Verordnung mehrere Anwendungen umfasst, bleibt die 10-Euro-Pauschale trotzdem an die Verordnung gebunden. Bei einer neuen Folgeverordnung kann die Pauschale erneut anfallen.

Bewahren Sie Quittungen auf. Gesetzliche Zuzahlungen für Heilmittel zählen zur jährlichen Belastungsgrenze und können für eine Zuzahlungsbefreiung relevant sein.

Wer ist von der Heilmittel-Zuzahlung befreit?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für Heilmittel in der Regel keine gesetzliche Zuzahlung.

Erwachsene können befreit sein, wenn sie für das laufende Kalenderjahr bereits eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse haben oder ihre Belastungsgrenze erreicht ist.

Die Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; bei schwerwiegend chronisch Kranken kann sie unter Voraussetzungen auf 1 % sinken. Details finden Sie im Ratgeber Zuzahlung chronisch Kranke.

So prüfen Sie eine Heilmittel-Rechnung

  • Verordnung zählen: Fällt die 10-Euro-Pauschale einmal für diese Verordnung an?
  • Behandlungskosten prüfen: Wurde die 10-%-Komponente aus den verordneten Heilmittelkosten berechnet?
  • Befreiung vorlegen: Haben Sie einen gültigen Befreiungsausweis, sollte keine gesetzliche Zuzahlung berechnet werden.
  • Quittung sichern: Die Zahlung zählt zur Belastungsgrenze und sollte nachweisbar bleiben.

Für den Überblick über alle gesetzlichen Zuzahlungen nutzen Sie die Zuzahlung-Übersicht und den GKV-Zuzahlungen-Leitfaden.

Quellen & Referenzen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlung und Erstattung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • gesund.bund.de: Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung
  • SGB V § 32: Heilmittel
  • SGB V § 61: Zuzahlungen
  • SGB V § 62: Belastungsgrenze
  • G-BA: Heilmittel-Richtlinie

Häufig gestellte Fragen