Familienplanung und Schwangerschaft: Was kostet das?

Wenn der Nachwuchs auf sich warten lässt, kommen schnell Fragen zur Reproduktionsmedizin auf. Die gesetzlichen Kassen übernehmen bei verheirateten Paaren unter bestimmten Altersgrenzen 50 % der Kosten für Behandlungen wie In Vitro Fertilisation (IVF) oder ICSI — meist für bis zu drei Versuche.

Als Eigenanteil bleiben oft dennoch 1.500 bis 2.500 € pro Zyklus. Einige Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme an. Nutzen Sie unseren Kinderwunsch-Rechner, um Ihre individuelle Belastung zu ermitteln.

Ist die Schwangerschaft eingetreten, übernimmt die gesetzliche Kasse (GKV) die Mutterschaftsrichtlinien-Leistungen komplett. Optionale IGEL-Leistungen wie zusätzliche Ultraschalls (Baby-TV) oder Nackenfaltenmessungen (ca. 150 bis 250 €) müssen Eltern hingegen selbst bezahlen.

Die kostenlose Familienversicherung

Der größte finanzielle Vorteil für Familien in Deutschland ist die Familienversicherung der GKV. Sind Sie gesetzlich versichert, sind Ehepartner ohne eigenes (oder mit nur geringfügigem) Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert.

Sind die Elternteile unterschiedlich versichert (ein Elternteil in der PKV, einer in der GKV), wird es kompliziert: Übersteigt das Gehalt des PKV-Versicherten die Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist es höher als das des GKV-Versicherten, müssen die Kinder in der Regel kostenpflichtig (ca. 150 bis 250 € monatlich) privat versichert oder freiwillig gesetzlich versichert werden.

Nutzen Sie unseren PKV/GKV-Systemvergleich, um die beste Kombination für Ihre familiäre Lebenssituation auszuloten.

Zuzahlungsbefreiung für Minderjährige

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fallen grundsätzlich keine gesetzlichen Zuzahlungen an (Ausnahme: Fahrkosten).

Das bedeutet: Keine 5 bis 10 € Rezeptgebühr für Medikamente, keine Zuzahlung im Krankenhaus und keine Rezeptgebühr für Heilmittel wie Logopädie oder Ergotherapie.

Achtung: Dies gilt nur für die Zuzahlung zu Kassenleistungen. Sind bestimmte Medikamente (z. B. spezielle Schmerzmittel oder Hustensäfte) keine Kassenleistung oder verschreibt der Arzt ein nicht-erstattungsfähiges Präparat (grünes Rezept), müssen die Eltern die Kosten vollständig übernehmen.

Kieferorthopädie: Der große Kostenblock im Teenageralter

Fast jedes zweite Kind braucht heute eine Zahnspange. Die GKV übernimmt die Kosten ab der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 3. Liegt nur eine leichte Fehlstellung (KIG 1 oder 2) vor, müssen die Kosten (oft 2.000 bis 4.000 €) komplett selbst getragen werden.

Zahlt die Kasse, müssen Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20 % (beim zweiten Kind 10 %) vorschießen. Schließt das Kind die mehrjährige Therapie erfolgreich ab, wird dieser Betrag zurückerstattet.

Zusatzleistungen wie zahnfarbene Keramik-Brackets, Spezialbögen oder unsichtbare Aligner sind keine Kassenleistung und können schnell mehrere hundert bis tausend Euro Eigenanteil verursachen.

Kinderbrillen: Was zahlt die Kasse?

Im Gegensatz zu Erwachsenen haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Anspruch auf eine Kostenübernahme der Brillengläser in Standardausführung. Dennoch verlangen viele Optiker einen Aufpreis, wenn die Gläser entspiegelt, gehärtet oder dünner geschliffen sein sollen (insbesondere bei hohen Dioptrien).

Die Brillenfassung muss (bis auf ein kleines gesetzliches Kontingent beim Optiker) von den Eltern meist selbst bezahlt werden (ca. 50 bis 150 €). Kontaktlinsen werden nur gezahlt, wenn medizinisch zwingend erforderlich.

Krankes Kind (Kinderkrankengeld) & Pflege

Wenn Ihr Kind (unter 12 Jahren) krank ist und Sie nicht arbeiten können, zahlt die GKV im Jahr 2026 das Kinderkrankengeld (in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts). Für 2026 hat jeder Elternteil Anspruch auf 15 bezahlte Kinderkrankentage pro Kind, Alleinerziehende haben 30 Tage pro Kind.

SituationTage / KindMax. Tage gesamt
Pro Elternteil (2026)1535
Alleinerziehend (2026)3070
Höhe90 % des Nettoarbeitsentgelts

Haben Kinder eine dauerhafte Erkrankung oder Behinderung, können Eltern einen Pflegegrad beantragen. Dies sichert monatliches Pflegegeld (je nach Grad ab 347 € für PG 2, Stand 2026) zur Entlastung im Alltag.

Quellen & Referenzen

  • SGB V (§ 10 Familienversicherung, § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes)
  • GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Kieferorthopädie und Befreiung von der Zuzahlung
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Förderung Kinderwunsch

Häufig gestellte Fragen

Wann sind meine Kinder beitragsfrei mitversichert?

In der GKV sind Kinder bis 18 Jahre (Schüler, Studierende, Azubis ohne eigenes Einkommen sogar bis 25 Jahre) i.d.R. kostenlos über die Familienversicherung abgedeckt. Ist der Hauptverdiener jedoch in der PKV, muss das Kind meist zahlungspflichtig versichert werden.

Müssen Kinder beim Zahnarzt zuzahlen?

Nein, Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen keine Zuzahlung für Füllungen der Regelversorgung (auch bei Amalgam-Alternativen an Frontzähnen). Auch kieferorthopädische Grundversorgungen (ab KIG 3) sind von der Zuzahlung befreit (abgesehen vom rückerstattbaren Vorschuss).

Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung für Kinder?

Zahnzusatzversicherungen inkl. Kieferorthopädie sind oft sinnvoll (Kostenfaktor 10–20 €/Monat), da sie teure Brackets oder KIG 1/2 Behandlungen abdecken können. Chefarztbehandlungen im Krankenhaus als reine Zusatzversicherung für Kinder gelten hingegen meist als Luxus.

Was kostet Baby-TV (Zusatzultraschall)?

Reines 3D/4D Baby-TV als 'Erinnerungs-Video' ist seit 2021 eigentlich verboten (Strahlenschutz). Medizinisch indizierte extra Ultraschall-Untersuchungen, die keine Kassenleistung sind, schlagen meist mit 40 bis 150 € als IGeL zu Buche.