Zuzahlung-Übersicht 2026: Alle gesetzlichen Zuzahlungen
Gesetzlich Versicherte müssen sich an vielen medizinischen Leistungen mit einer Zuzahlung beteiligen. Die Grundregel lautet: 10 % der Kosten — mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Leistungseinheit. Bei Krankenhausaufenthalten und Reha fallen pauschal 10 € pro Tag an.
Die jährlichen Zuzahlungen sind durch die Belastungsgrenze gedeckelt: maximal 2 % des jährlichen Brutto-Familieneinkommens. Für chronisch Kranke (anerkannt nach § 62 SGB V) gilt eine reduzierte Grenze von 1 %. Nach Erreichen der Grenze können Sie sich für den Rest des Kalenderjahres befreien lassen.
Wichtig: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von fast allen Zuzahlungen befreit. Schwangere sind für Leistungen rund um Schwangerschaft und Entbindung ebenfalls befreit. Die folgende Tabelle zeigt alle Zuzahlungsbereiche im Detail.
| Leistung / Bereich | Zuzahlung | Maximum | Details & Ausnahmen |
|---|---|---|---|
| Krankenhausaufenthalt | 10 € / Tag | 280 € / Jahr (28 Tage) | Max. 28 Tage pro Kalenderjahr. Kinder unter 18 sind befreit. Entbindungen zuzahlungsfrei. |
| Medikamente (rezeptpflichtig) | 10 % des Preises | Min. 5 €, max. 10 € pro Packung | Nie mehr als der Arzneimittelpreis. Viele Generika sind zuzahlungsfrei (Rabattverträge). |
| Verbandmittel | 10 % des Preises | Min. 5 €, max. 10 € | Pro Packung / Verschreibung. Sterile Wundauflagen und Kompressionsverbände. |
| Heilmittel (Physiotherapie) | 10 % + 10 € Verordnung | Variabel | 10 € Verordnungsgebühr plus 10 % des Behandlungspreises pro Sitzung. Beispiel: Bei 6× Krankengymnastik à 25 € = 10 € + 15 € = 25 €. |
| Heilmittel (Ergotherapie) | 10 % + 10 € Verordnung | Variabel | Wie Physiotherapie. Ergotherapie-Sitzungen kosten ca. 40–60 €, die Zuzahlung liegt bei ca. 14–16 € pro Verordnung. |
| Heilmittel (Logopädie) | 10 % + 10 € Verordnung | Variabel | Logopädie-Sitzungen kosten ca. 40–55 €. Kinder sind auch hier befreit. |
| Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät) | 10 % des Preises | Min. 5 €, max. 10 € | Einmalige Zuzahlung pro Hilfsmittel. Bei Hörgeräten: Festbetrag + ggf. Aufpreis für Premium. |
| Verbrauchshilfsmittel (Inkontinenz etc.) | 10 % pro Packung | Max. 10 € / Monat | Monatliche Verbrauchsmittel wie Inkontinenzprodukte, Teststreifen. Deckelung bei 10 € pro Monat. |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % + 10 € Verordnung | Max. 28 Tage / Jahr | 10 € pro Verordnung plus 10 % der Kosten pro Tag. Bei Dauerpflege: ggf. Übergang in Pflegeversicherung. |
| Fahrtkosten (Krankentransport) | 10 % der Kosten | Min. 5 €, max. 10 € | Nur bei medizinisch notwendigen Fahrten mit Genehmigung. Privat-PKW-Erstattung: 0,20 €/km. |
| Rettungstransport | 10 % der Kosten | Min. 5 €, max. 10 € | Notarzteinsatz und Rettungswagen. Zuzahlung auch bei Notfällen. |
| Ambulante Rehabilitation | 10 € / Tag | Keine Tagesgrenze | Für die gesamte Dauer der Reha. Kinder unter 18 sind befreit. |
| Stationäre Rehabilitation | 10 € / Tag | Keine Tagesgrenze | Für die gesamte Dauer. Bei DRV-finanzierter Reha: max. 14 Tage, wenn KH-Zuzahlung anrechenbar. |
| Zahnersatz | Eigenanteil (variabel) | Siehe Festzuschuss-Tabelle | Festzuschuss deckt 60–75 % der Regelversorgung. Härtefall = doppelter Zuschuss. |
| Schwangerschaft & Entbindung | Keine | — | Alle Leistungen rund um Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett sind zuzahlungsfrei. |
Hinweise
- •Belastungsgrenze berechnen: 2 % des jährlichen Bruttofamilieneinkommens. Beispiel: Alleinstehend mit 30.000 € brutto → Belastungsgrenze = 600 €. Mit Partner: 30.000 € − 6.111 € (Freibetrag) = 23.889 € → 2 % = 478 €.
- •Freibeträge für die Belastungsgrenze (Stand 2026): Ehepartner/Lebenspartner ca. 6.111 €, je Kind ca. 8.952 €. Diese werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor die 2 % berechnet werden.
- •Chronisch-Kranken-Regelung: Versicherte, die wegen derselben Erkrankung dauerhaft in Behandlung sind (mindestens 1 Jahr), können die 1%-Grenze beantragen. Voraussetzung: Attestierung durch den Arzt (Muster 55).
- •Zuzahlungsbefreiung beantragen: Sammeln Sie alle Quittungen über Zuzahlungen. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, reichen Sie die Belege bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Kassen bieten auch eine Vorauszahlung an — Sie zahlen den Jahresbetrag auf einmal und sind sofort befreit.
- •Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit — mit Ausnahme von: Zahnersatz (ab 18 J.), Fahrtkostenzuzahlung und kieferorthopädischen Behandlungen (Eigenanteil 20 %).
- •ALG-II- und Sozialhilfe-Empfänger: Der Regelsatz (563 € für Alleinstehende, Stand 2026) gilt als Bruttoeinkommen. Die Belastungsgrenze liegt damit bei ca. 135 € pro Jahr (2 %) bzw. 67 € (1 % bei chronischer Erkrankung).
- •Zuzahlungsfreie Medikamente: Viele Generika sind durch Rabattverträge zwischen Kasse und Hersteller komplett zuzahlungsfrei. Fragen Sie in der Apotheke nach dem günstigsten Präparat oder prüfen Sie die Liste Ihrer Kasse.
- •Rehabilitation: Bei Rehabilitationsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden Krankenhaus-Zuzahlungen des laufenden Jahres angerechnet. Die maximale Reha-Zuzahlung reduziert sich entsprechend.
Quellen & Referenzen
- BMG – Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlung und Belastungsgrenze (aktuell)
- GKV-Spitzenverband: Zuzahlungsregelungen und zuzahlungsfreie Arzneimittel
- Verbraucherzentrale: Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
- SGB V – Sozialgesetzbuch V: §§ 61, 62 (Zuzahlungen und Belastungsgrenze)
- Deutsche Rentenversicherung: Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Belastungsgrenze?
2 % des jährlichen Bruttofamilieneinkommens (1 % bei chronischer Erkrankung). Berechnungsbeispiel: Ehepaar mit einem Kind, 45.000 € brutto. Abzüge: 6.111 € (Partner) + 8.952 € (Kind) = 29.937 € Bemessungsgrundlage. Belastungsgrenze = 599 € (2 %) oder 299 € (1 % bei chronischer Erkrankung).
Wie beantrage ich eine Zuzahlungsbefreiung?
In 3 Schritten: 1) Sammeln Sie alle Zuzahlungsquittungen des Kalenderjahres. 2) Füllen Sie den Befreiungsantrag Ihrer Krankenkasse aus (online oder telefonisch erhältlich). 3) Reichen Sie Quittungen + Einkommensnachweise ein. Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem Tag, an dem die Grenze überschritten wurde — bis zum 31. Dezember des Jahres.
Sind Kinder von Zuzahlungen befreit?
Ja, grundsätzlich. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit — mit wenigen Ausnahmen: Zahnersatz-Eigenanteil (ab 18 J.), kieferorthopädische Behandlungen (20 % Eigenanteil, Rückerstattung bei Abschluss) und bestimmte Fahrtkosten.
Was zählt zum Bruttoeinkommen für die Belastungsgrenze?
Alle Einnahmen zum Lebensunterhalt: Bruttogehalt, Bruttorente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge über 1.000 €/Jahr, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Nicht angerechnet werden: Kindergeld, Wohngeld, Pflegegeld, BAföG.
Muss ich auch bei Notfällen zuzahlen?
Ja, auch bei Notfällen fallen Zuzahlungen an. Rettungstransport, Notarzt-Einsatz und anschließender Krankenhausaufenthalt unterliegen den normalen Zuzahlungsregeln. Die Zuzahlung wird aber auf die Belastungsgrenze angerechnet.
Gibt es zuzahlungsfreie Medikamente?
Ja, viele Generika sind komplett zuzahlungsfrei. Wenn Ihre Kasse einen Rabattvertrag mit dem Hersteller hat, entfällt die Zuzahlung. Fragen Sie in der Apotheke gezielt nach zuzahlungsfreien Alternativen. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht regelmäßig Listen zuzahlungsfreier Arzneimittel.
Wie wird die Zuzahlung bei Physiotherapie berechnet?
10 € Verordnungsgebühr + 10 % pro Sitzung. Beispiel: 6× Krankengymnastik à 25 € pro Sitzung. Zuzahlung = 10 € (Verordnung) + 6 × 2,50 € (10 %) = 25 € gesamt. Bei 10× Manualtherapie à 30 €: 10 € + 10 × 3 € = 40 € gesamt.
Kann ich die Zuzahlung im Voraus bezahlen?
Ja, viele Kassen bieten eine Vorauszahlung an. Sie zahlen den geschätzten Jahresbetrag der Belastungsgrenze zu Jahresbeginn und erhalten sofort einen Befreiungsausweis für das gesamte Kalenderjahr. Vorteil: Kein Sammeln von Quittungen, sofortige Befreiung.