Pflegekosten-Übersicht 2026: Pflegeheim, Pflegegeld & Eigenanteil

23.05.202614 EinträgeAktualisiert: 06.07.2026

Diese Übersicht bündelt die wichtigsten Pflegekosten und Pflegeversicherungsleistungen für 2026. Sie trennt bewusst zwischen Pflegeheim-Eigenanteil, häuslicher Pflege, Pflegegeld, Pflegesachleistung und dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Für das erste Jahr im Pflegeheim lag der bundesweite Eigenanteil zum 1. Januar 2026 bei durchschnittlich 3.245 € pro Monat. Darin enthalten sind der pflegebedingte Eigenanteil nach Leistungszuschlag, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Wenn Sie die Werte auf Ihre Situation übertragen möchten, nutzen Sie den Pflegekosten-Rechner. Für Hintergründe und Finanzierung lesen Sie den Pflegekosten-Guide 2026.

BereichWert 2026Gilt fürHinweis
Pflegeheim Eigenanteil im 1. JahrØ 3.245 €/MonatVollstationäre PflegeBundesdurchschnitt zum 1.1.2026 nach Abzug des 15-%-Leistungszuschlags auf den EEE.
EEE vor LeistungszuschlagØ 1.685 €/MonatPflegerischer Eigenanteil im HeimDer EEE ist innerhalb einer Einrichtung für Pflegegrad 2-5 gleich; der Leistungszuschlag reduziert nur diesen Anteil.
Unterkunft und VerpflegungØ 1.076 €/MonatPflegeheimMiete, Zimmer, Mahlzeiten und laufende Versorgung. Dieser Anteil wird nicht durch den EEE-Zuschlag reduziert.
InvestitionskostenØ 737 €/MonatPflegeheimGebäude, Instandhaltung und Ausstattung. In manchen Bundesländern kann Pflegewohngeld helfen.
Leistungszuschlag EEE15 % / 30 % / 50 % / 75 %Vollstationär ab Pflegegrad 21. Jahr 15 %, 2. Jahr 30 %, 3. Jahr 50 %, ab dem 4. Jahr 75 % des pflegebedingten Eigenanteils.
Pflegegeld Pflegegrad 2347 €/MonatHäusliche Pflege durch AngehörigePflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Pflegegeld Pflegegrad 3599 €/MonatHäusliche Pflege durch AngehörigeKann anteilig mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Pflegegeld Pflegegrad 4800 €/MonatHäusliche Pflege durch AngehörigeBeratungsbesuche bleiben für Pflegegeldbeziehende wichtig.
Pflegegeld Pflegegrad 5990 €/MonatHäusliche Pflege durch AngehörigeHöchster Pflegegeldbetrag für häusliche Pflege.
Pflegesachleistung PG 2-5796 € bis 2.299 €/MonatAmbulanter PflegedienstPG 2: 796 €, PG 3: 1.497 €, PG 4: 1.859 €, PG 5: 2.299 €.
Entlastungsbetrag131 €/MonatAlle PflegegradeZweckgebundener Betrag für anerkannte Entlastungsangebote.
Gemeinsamer Jahresbetragbis 3.539 €/JahrKurzzeit- und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2Seit 1.7.2025 gemeinsamer Topf; frühere getrennte Budgets nicht mehr als Hauptlogik verwenden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €/MonatHäusliche PflegeZum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je MaßnahmePflege zu HauseZum Beispiel Badumbau oder Barriereabbau, wenn die Pflege dadurch erleichtert wird.

Hinweise

  • Warum Pflegeheim und Pflegegeld nicht addieren: Pflegegeld gilt für häusliche Pflege. Im Pflegeheim gelten stationäre Leistungsbeträge und zusätzlich der Leistungszuschlag auf den EEE.
  • Eigenanteil ist nicht gleich Gesamtkosten: Der Pflegeheim-Eigenanteil ist der Betrag, der nach Pflegekassenleistung und EEE-Zuschlag privat zu tragen ist. Er enthält auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
  • Regionale Unterschiede: Die Werte sind Bundesdurchschnitte. Einrichtungen, Bundesländer und Vertragsdetails können deutlich abweichen.
  • 2026-Beträge: Die Pflegegeld- und Sachleistungsbeträge wurden zum 1.1.2025 erhöht und gelten nach aktueller BMG-Übersicht auch für 2026.

Quellen & Referenzen

  • vdek: Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen im Pflegeheim, Stand 1.1.2026
  • Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeleistungen ab 1.1.2025, gültig für 2026
  • Bundesministerium für Gesundheit: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 1.7.2025
  • SGB XI: Soziale Pflegeversicherung, Leistungszuschlag und Leistungen nach Pflegegrad

Häufig gestellte Fragen