Festzuschuss-Tabelle 2026: Alle Zuschüsse für Zahnersatz

08.03.202616 EinträgeAktualisiert: 14.03.2026

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz einen befundorientierten Festzuschuss. Das bedeutet: Der Zuschuss richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund (z. B. „fehlender Zahn im Seitenzahnbereich“) — nicht nach der gewählten Versorgung. Ob Sie eine schlichte NEM-Krone oder hochwertige Vollkeramik wählen, der Kassenzuschuss bleibt gleich.

Der Basiszuschuss deckt 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss: Nach 5 Jahren auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 % der Regelversorgung.

Seit der Festzuschuss-Reform 2021 wurde der Basiszuschuss von 50 % auf 60 % angehoben — eine deutliche Verbesserung für Kassenpatienten. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Befundklassen und ihre aktuellen Festzuschüsse im Überblick (Stand 2026).

Befund / VersorgungBasis (60 %)()5 J. Bonus (70 %)()10 J. Bonus (75 %)()Regelversorgung
Einzelkrone — Seitenzahn180 – 210210 – 245225 – 263Vollguss-Krone (NEM)
Einzelkrone — Frontzahn180 – 210210 – 245225 – 263NEM-Krone mit Verblendung
Teilkrone / Veneer160 – 190187 – 222200 – 238Teilkrone (NEM)
Zahnbrücke — 3-gliedrig330 – 440385 – 513413 – 550NEM-Brücke
Zahnbrücke — 4-gliedrig430 – 550502 – 642538 – 688NEM-Brücke
Freiend-Brücke (Extensionsbrücke)350 – 470408 – 548438 – 588NEM-Brücke mit Freiendglied
Inlay-Brücke (Maryland-Brücke)280 – 380327 – 443350 – 475Adhäsivbrücke
Teilprothese — Modellguss340 – 440397 – 513425 – 550Modellguss-Prothese
Teilprothese — mit Klammern380 – 500443 – 583475 – 625Klammerprothese
Teleskopprothese340 – 600397 – 700425 – 750Wie Modellguss (Befund)
Totalprothese — Oberkiefer370 – 430432 – 502463 – 538Kunststoff-Totalprothese
Totalprothese — Unterkiefer370 – 430432 – 502463 – 538Kunststoff-Totalprothese
Implantat-getragene Krone180 – 210210 – 245225 – 263Zuschuss wie für Brücke/Krone
Stiftaufbau (Wurzelstift)40 – 6047 – 7050 – 75Konfektionierter Stift
Wiederherstellung Krone80 – 12093 – 140100 – 150Reparatur bestehende Krone
Verblendung (Frontzahn)35 – 5541 – 6444 – 69Kunststoff-Verblendung

Hinweise

  • Die Festzuschüsse basieren auf den Befundklassen der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung). Es gibt insgesamt rund 50 Befundklassen — die Tabelle zeigt die häufigsten.
  • Härtefall-Regelung: Patienten mit niedrigem Einkommen können den doppelten Festzuschuss erhalten. Für Alleinstehende liegt die Grenze 2026 bei ca. 1.582 €/Monat; für Angehörige gelten höhere Grenzen. Die Krankenkasse prüft den Antrag im Einzelfall.
  • Gleichartige Versorgung: Wenn Sie z. B. statt NEM eine Vollkeramik-Krone wählen, bleibt der Festzuschuss gleich — Sie zahlen nur die Differenz. Der Zahnarzt rechnet nach GOZ (private Gebührenordnung) ab.
  • Andersartige Versorgung: Bei Implantaten oder Teleskopprothesen wird der Festzuschuss für den jeweiligen Befund gewährt — der Rest wird nach GOZ privat abgerechnet.
  • Lassen Sie sich immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen. Erst nach Genehmigung durch die Kasse sollten Sie mit der Behandlung beginnen.
  • Das Bonusheft muss lückenlos geführt sein: Erwachsene 1× jährlich, Kinder/Jugendliche (6–17 J.) 2× jährlich zum Zahnarzt. Ein vergessenes Jahr setzt den Bonus auf 0 zurück.
  • Zahnzusatzversicherung: Kann je nach Tarif 30–90 % der Restkosten abdecken. Monatliche Beiträge liegen bei 10–50 €. Wartezeiten von 6–8 Monaten sind üblich.

Quellen & Referenzen

  • KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Festzuschuss-Richtlinien 2024/2025
  • GKV-Spitzenverband: Befundklassen und Festzuschüsse (aktuell)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Zahnersatz-Richtlinien
  • BMG – Härtefall-Regelung für Zahnersatz (§ 55 SGB V)
  • KZBV: Festzuschuss-Reform 2021 – Auswirkungen auf die Versorgung

Häufig gestellte Fragen