Festzuschuss-Tabelle 2026: Alle Zuschüsse für Zahnersatz
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz einen befundorientierten Festzuschuss. Das bedeutet: Der Zuschuss richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund (z. B. „fehlender Zahn im Seitenzahnbereich“) — nicht nach der gewählten Versorgung. Ob Sie eine schlichte NEM-Krone oder hochwertige Vollkeramik wählen, der Kassenzuschuss bleibt gleich.
Der Basiszuschuss deckt 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss: Nach 5 Jahren auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 % der Regelversorgung.
Seit der Festzuschuss-Reform 2021 wurde der Basiszuschuss von 50 % auf 60 % angehoben — eine deutliche Verbesserung für Kassenpatienten. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Befundklassen und ihre aktuellen Festzuschüsse im Überblick (Stand 2026).
| Befund / Versorgung | Basis (60 %)(€) | 5 J. Bonus (70 %)(€) | 10 J. Bonus (75 %)(€) | Regelversorgung |
|---|---|---|---|---|
| Einzelkrone — Seitenzahn | 180 – 210 | 210 – 245 | 225 – 263 | Vollguss-Krone (NEM) |
| Einzelkrone — Frontzahn | 180 – 210 | 210 – 245 | 225 – 263 | NEM-Krone mit Verblendung |
| Teilkrone / Veneer | 160 – 190 | 187 – 222 | 200 – 238 | Teilkrone (NEM) |
| Zahnbrücke — 3-gliedrig | 330 – 440 | 385 – 513 | 413 – 550 | NEM-Brücke |
| Zahnbrücke — 4-gliedrig | 430 – 550 | 502 – 642 | 538 – 688 | NEM-Brücke |
| Freiend-Brücke (Extensionsbrücke) | 350 – 470 | 408 – 548 | 438 – 588 | NEM-Brücke mit Freiendglied |
| Inlay-Brücke (Maryland-Brücke) | 280 – 380 | 327 – 443 | 350 – 475 | Adhäsivbrücke |
| Teilprothese — Modellguss | 340 – 440 | 397 – 513 | 425 – 550 | Modellguss-Prothese |
| Teilprothese — mit Klammern | 380 – 500 | 443 – 583 | 475 – 625 | Klammerprothese |
| Teleskopprothese | 340 – 600 | 397 – 700 | 425 – 750 | Wie Modellguss (Befund) |
| Totalprothese — Oberkiefer | 370 – 430 | 432 – 502 | 463 – 538 | Kunststoff-Totalprothese |
| Totalprothese — Unterkiefer | 370 – 430 | 432 – 502 | 463 – 538 | Kunststoff-Totalprothese |
| Implantat-getragene Krone | 180 – 210 | 210 – 245 | 225 – 263 | Zuschuss wie für Brücke/Krone |
| Stiftaufbau (Wurzelstift) | 40 – 60 | 47 – 70 | 50 – 75 | Konfektionierter Stift |
| Wiederherstellung Krone | 80 – 120 | 93 – 140 | 100 – 150 | Reparatur bestehende Krone |
| Verblendung (Frontzahn) | 35 – 55 | 41 – 64 | 44 – 69 | Kunststoff-Verblendung |
Hinweise
- •Die Festzuschüsse basieren auf den Befundklassen der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung). Es gibt insgesamt rund 50 Befundklassen — die Tabelle zeigt die häufigsten.
- •Härtefall-Regelung: Patienten mit einem Bruttoeinkommen unter ca. 1.358 €/Monat (Alleinstehende, Stand 2026) erhalten den doppelten Festzuschuss. In diesem Fall ist die Regelversorgung komplett kostenfrei. Bei Partnern erhöht sich die Grenze um ca. 509 €, je Kind um ca. 368 €.
- •Gleichartige Versorgung: Wenn Sie z. B. statt NEM eine Vollkeramik-Krone wählen, bleibt der Festzuschuss gleich — Sie zahlen nur die Differenz. Der Zahnarzt rechnet nach GOZ (private Gebührenordnung) ab.
- •Andersartige Versorgung: Bei Implantaten oder Teleskopprothesen wird der Festzuschuss für den jeweiligen Befund gewährt — der Rest wird nach GOZ privat abgerechnet.
- •Lassen Sie sich immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen. Erst nach Genehmigung durch die Kasse sollten Sie mit der Behandlung beginnen.
- •Das Bonusheft muss lückenlos geführt sein: Erwachsene 1× jährlich, Kinder/Jugendliche (6–17 J.) 2× jährlich zum Zahnarzt. Ein vergessenes Jahr setzt den Bonus auf 0 zurück.
- •Zahnzusatzversicherung: Kann je nach Tarif 30–90 % der Restkosten abdecken. Monatliche Beiträge liegen bei 10–50 €. Wartezeiten von 6–8 Monaten sind üblich.
Quellen & Referenzen
- KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Festzuschuss-Richtlinien 2024/2025
- GKV-Spitzenverband: Befundklassen und Festzuschüsse (aktuell)
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Zahnersatz-Richtlinien
- BMG – Härtefall-Regelung für Zahnersatz (§ 55 SGB V)
- KZBV: Festzuschuss-Reform 2021 – Auswirkungen auf die Versorgung
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für eine Zahnkrone?
Ca. 180–210 € ohne Bonus. Mit 5 Jahren Bonusheft steigt der Zuschuss auf ca. 210–245 €, mit 10 Jahren auf ca. 225–263 €. Der Festzuschuss gilt unabhängig vom gewählten Material — ob NEM, Vollkeramik oder Gold.
Was ist die Regelversorgung?
Die wirtschaftlichste, medizinisch ausreichende Behandlung. Die Krankenkasse berechnet den Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung. Im Seitenzahnbereich ist das z. B. eine NEM-Vollgusskrone, im Frontzahnbereich eine NEM-Krone mit Kunststoff-Verblendung. Wer hochwertiger versorgt werden möchte, zahlt die Differenz selbst.
Gilt der Festzuschuss auch für Implantate?
Ja, aber indirekt. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Versorgung. Für ein Implantat erhalten Sie den gleichen Zuschuss wie für eine Brücke oder Krone — das Implantat selbst (Schraube, Aufbau, chirurgischer Eingriff) muss größtenteils privat bezahlt werden. Bei einem Einzelzahn-Implantat liegt der Eigenanteil typischerweise bei 1.500–3.000 €.
Was bringt das Bonusheft konkret?
Bis zu 15 % mehr Zuschuss. Nach 5 Jahren lückenloser Dokumentation steigt der Zuschuss von 60 % auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 % der Regelversorgung. Bei einer Zahnkrone kann das einen Unterschied von 100–200 € ausmachen, bei einer Brücke sogar 200–400 €.
Wann greift die Härtefall-Regelung?
Bei niedrigem Einkommen. Alleinstehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter ca. 1.358 € (Stand 2026) erhalten den doppelten Festzuschuss. Die Einkommensgrenze erhöht sich bei Partnern um ca. 509 € und je Kind um ca. 368 €. ALG-II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger und BAföG-Bezieher fallen automatisch unter die Härtefall-Regelung.
Was ist der Unterschied zwischen Festzuschuss und Regelversorgung?
Festzuschuss = Geld von der Kasse. Regelversorgung = Standard-Behandlung. Die Kasse zahlt einen festen Zuschuss, der sich an den Kosten der Regelversorgung orientiert. Wenn Sie eine höherwertige Versorgung wählen (z. B. Vollkeramik statt NEM), zahlen Sie die Differenz selbst. Der Festzuschuss bleibt in jedem Fall gleich.
Kann ich den Festzuschuss auch für Behandlungen im Ausland nutzen?
Ja, innerhalb der EU. Seit 2004 werden Festzuschüsse auch für Zahnersatz im EU-Ausland gewährt. Sie müssen den HKP vorher bei Ihrer deutschen Kasse einreichen. Außerhalb der EU ist eine Kostenerstattung nur in Ausnahmefällen möglich.
Wie berechne ich meinen Eigenanteil?
Gesamtkosten minus Festzuschuss = Eigenanteil. Beispiel: Eine Vollkeramik-Krone kostet 900 €. Der Festzuschuss beträgt 210 € (mit 5 J. Bonus). Ihr Eigenanteil: 900 € − 210 € = 690 €. Mit Härtefall wären es 900 € − 420 € = 480 €. Nutzen Sie unseren Rechner für eine genaue Berechnung.