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PKV vs. GKV Vergleich

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Häufige Fragen zu PKV vs. GKV

Wer kann in die PKV wechseln?

Angestellte: Nur möglich, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze (JAEG, 2026: 77.400 €/Jahr = 6.450 €/Monat) überschreitet — und zwar mindestens ein Jahr lang. Beachten Sie: Ein einmaliges Überschreiten reicht, ein Unterschreiten bewirkt automatische Rückkehr in die GKV.

Selbstständige und Freiberufler: Können jederzeit und unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln. Für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft gilt ein Mindestbeitrag auf Basis eines fiktiven Einkommens.

Beamte: Erhalten Beihilfe vom Dienstherrn (50–80 % der Krankheitskosten) und versichern nur den Restanteil privat. PKV ist daher für Beamte in der Regel deutlich günstiger als die GKV.

Rückkehr in die GKV — was Sie wissen müssen

Unter 55 Jahren: Fast unmöglich, es sei denn: Ihr Einkommen fällt unter die JAEG (2026: 77.400 €), Sie werden arbeitslos oder Sie wechseln in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Ab 55 Jahren: Eine Rückkehr in die GKV ist praktisch ausgeschlossen — auch bei Einkommensrückgang. Der Gesetzgeber sperrt den Wechsel nach dem 55. Lebensjahr.

Selbstständige: Wechsel zurück nur durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (mind. 1 Jahr, unter der JAEG).

PKV im Alter — Beitragsentwicklung

Altersrückstellungen: PKV-Versicherer bilden aus Teilen Ihres Beitrags Rückstellungen, die im Alter beitragsdämpfend wirken. Dennoch: Durch steigende Gesundheitskosten können PKV-Beiträge im Alter spürbar steigen.

Standardtarif: Langjährig PKV-Versicherte (ab 65 Jahre, min. 10 Jahre PKV) können in den Standardtarif wechseln. Die Leistungen entsprechen dem GKV-Niveau, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt.

Basistarif: Seit 2009 Pflicht für alle PKV-Anbieter. Leistungen auf GKV-Niveau, max. Beitrag = GKV-Höchstbeitrag. Keine Gesundheitsprüfung, kein Abschluss-Aufschlag. Geeignet, wenn der eigene Tarif zu teuer wird.