Hörgeräte-Kostenrechner 2026 — Eigenanteil berechnen
Berechnen Sie Ihren Eigenanteil für Hörgeräte mit GKV-Festbetrag. Vergleich: Kassengerät vs. Komfort vs. Premium.
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Häufige Fragen zu Hörgeräte-Kosten
Der GKV-Festbetrag für Hörgeräte für schwerhörige Versicherte liegt bei 733,59 EUR pro Ohr ohne Mehrwertsteuer. Voraussetzung sind medizinische Indikation und Verordnung. Mehrkostenfreie Versorgungsoptionen müssen angeboten werden; für Komfort- oder Premiumtechnik tragen Versicherte den Aufpreis.
Mehrkostenfreie Kassengeräte verursachen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung. Komfortklasse: häufig 500-1.500 EUR Eigenanteil pro Ohr. Premiumklasse: häufig 1.500-3.000 EUR pro Ohr. Ob sich der Aufpreis lohnt, hängt von Hörprofil, Alltag und Anpassung ab.
Häufig wird nach etwa 6 Jahren eine neue Versorgung geprüft. Bei nachgewiesener Verschlechterung des Hörvermögens oder Defekt kann auch früher eine neue Versorgung möglich sein. Reparaturen, Batterien und Ohrstücke hängen von Versorgung und Vertrag ab.
Batterien kosten häufig 50-80 EUR pro Jahr, bei wiederaufladbaren Geräten entfällt dieser Posten weitgehend. Ohrstücke, Wartung und Reparaturen hängen vom Angebot, Vertrag und der Gewährleistung ab. Fragen Sie vorab nach enthaltenen Leistungen.
Das hängt von Hörverlust, Alltag und Anpassung ab. Wer häufig in lauten Umgebungen kommuniziert, kann von Komfort- oder Premiumtechnik profitieren. Für ruhigere Hörsituationen kann eine mehrkostenfreie Versorgung ausreichen.