Zuzahlung im Krankenhaus 2026

Zuzahlung im Krankenhaus 2026

07.03.20265 Min. LesezeitAktualisiert: 14.03.2026

Zuzahlung im Krankenhaus: Wie viel pro Tag?

Gesetzlich Versicherte zahlen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung von 10 € pro Tag — für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Höchstbelastung beträgt damit 280 € pro Jahr.

Die Zuzahlung fällt für jeden Aufenthaltstag an, einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag. Bei mehreren Krankenhausaufenthalten im selben Jahr werden die Tage zusammengezählt.

Wer muss Zuzahlung leisten?

Grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 18 sind vollständig von Zuzahlungen befreit.

Auch bei Rehabilitationsmaßnahmen (Reha, Kur) beträgt die Zuzahlung 10 € pro Tag. Anschlussreha direkt nach Krankenhausaufenthalt: Die bereits gezahlten Krankenhaustage werden angerechnet.

Befreiung von der Zuzahlung

Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreien lassen:

VersichertengruppeBelastungsgrenzeBeispiel (30.000 € Brutto)
Allgemein2 % des Bruttoeinkommens600 € / Jahr
Chronisch Kranke1 % des Bruttoeinkommens300 € / Jahr

Dazu zählen alle Zuzahlungen: Krankenhaus, Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel.

So beantragen Sie die Zuzahlungsbefreiung

1. Quittungen sammeln: Bewahren Sie alle Zuzahlungsbelege des Kalenderjahres auf (Apothekenquittungen, Krankenhausrechnungen, Heilmittel-Zuzahlungen).

2. Antrag bei der Krankenkasse: Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, stellen Sie den Antrag auf Befreiung. Fügen Sie alle Belege bei.

3. Befreiungsausweis: Die Kasse stellt einen Befreiungsausweis aus, der für den Rest des Kalenderjahres gilt. Vorlage bei jeder weiteren Behandlung.

Tipp: Manche Kassen bieten die Möglichkeit, die voraussichtliche Belastungsgrenze zu Jahresbeginn vorauszuzahlen und direkt den Befreiungsausweis zu erhalten.

Sonderregelungen und Ausnahmen

Härtefall: Versicherte mit sehr geringem Einkommen (z. B. Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG) haben eine niedrigere Belastungsgrenze.

Schwangere: Für Vorsorge und Entbindung fallen keine Zuzahlungen an.

Vorsorge und Prävention: Gesundheitsuntersuchungen, Krebsvorsorge und Schutzimpfungen sind zuzahlungsfrei.

Wahlleistungen: Einzelzimmer, Chefarztbehandlung und ähnliche Wahlleistungen werden separat berechnet und zählen nicht zur Zuzahlung.

Quellen & Referenzen

  • SGB V § 39: Zuzahlung bei stationärer Behandlung
  • SGB V § 62: Belastungsgrenze
  • GKV-Spitzenverband: Zuzahlungsregelungen 2026
  • Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlungsregelungen (2026)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Zuzahlung im Krankenhaus?

10 € pro Tag, maximal 28 Tage (280 €) pro Kalenderjahr. Kinder unter 18 sind befreit. Danach entfällt die Zuzahlung automatisch für weitere Tage im selben Jahr.

Zählen Krankenhaustage auf die Belastungsgrenze?

Ja, die Krankenhausverpflegung zählt zur jährlichen Belastungsgrenze. Zusammen mit Medikamenten-Zuzahlungen und anderen Eigenanteilen können Sie so schneller die Grenze erreichen und sich befreien lassen.

Muss ich bei Notfallaufnahme auch zuzahlen?

Ja, die Zuzahlung gilt auch bei Notfallaufnahmen. Es gibt keine Ausnahme für Notfälle. Allerdings greift auch hier die Belastungsgrenze — und Minderjährige sind generell befreit.