
Belastungsgrenze berechnen: Zuzahlungsbefreiung
Was ist die Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze begrenzt den maximalen Jahresbetrag, den gesetzlich Versicherte an Zuzahlungen leisten müssen. Ist sie erreicht, werden Sie für den Rest des Kalenderjahres von allen gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Die Grenze beträgt 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts. Für chronisch Kranke mit einer ärztlichen Bescheinigung gilt eine reduzierte Grenze von 1 %.
So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
1. Bruttoeinkommen des Haushalts ermitteln: Dazu gehören alle beitragspflichtigen Einnahmen aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Gehalt, Rente, Mieteinnahmen etc.).
2. Freibeträge abziehen: Für 2026 gelten folgende Freibeträge:
| Freibetrag für | Betrag 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ehepartner / Lebenspartner | 7.119 € | Analog § 32 EStG |
| Jedes familienversicherte Kind | 9.756 € | Kinderfreibetrag § 32 Abs. 6 EStG |
3. Prozentsatz berechnen: Vom bereinigten Einkommen berechnen Sie 2 % (bzw. 1 % für Chroniker).
Rechenbeispiel: Familie mit 40.000 € Bruttoeinkommen, Ehepartner und einem Kind: 40.000 – 7.119 – 9.756 = 23.125 € × 2 % = 462,50 € Belastungsgrenze.
Was zählt als Zuzahlung?
Folgende gesetzliche Zuzahlungen werden auf die Belastungsgrenze angerechnet:
| Leistung | Zuzahlung | Limit |
|---|---|---|
| Arzneimittel | 10 % des Preises | min. 5 €, max. 10 € / Packung |
| Krankenhausaufenthalt | 10 € / Tag | max. 28 Tage / Jahr |
| Heilmittel (z. B. Physio) | 10 % der Kosten | + 10 € / Verordnung |
| Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte) | 10 % der Kosten | min. 5 €, max. 10 € |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten | min. 5 €, max. 10 € / Tag + 10 € / Verordnung |
Nicht anrechenbar: IGeL-Leistungen, Wahlleistungen im Krankenhaus, Brillen (außer bei Kindern).
Befreiung beantragen — Schritt für Schritt
Schritt 1: Sammeln Sie das ganze Jahr über alle Zuzahlungsquittungen. Tipp: Nutzen Sie einen Briefumschlag oder eine Schuhkarton-Methode — Hauptsache, nichts geht verloren.
Schritt 2: Prüfen Sie regelmäßig (z. B. quartalsweise), ob die Summe Ihre Belastungsgrenze erreicht hat.
Schritt 3: Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Benötigt werden: Einkommensnachweise, Zuzahlungsbelege, ggf. ärztliche Bescheinigung für chronische Erkrankung.
Schritt 4: Die Kasse prüft den Antrag und stellt einen Befreiungsausweis aus, gültig für den Rest des Kalenderjahres.
Chronisch krank: Die 1-%-Regelung
Als chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit durchgehend in ärztlicher Behandlung ist (mindestens ein Arztbesuch pro Quartal).
Typische anerkannte Erkrankungen: Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma/COPD, rheumatische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen.
Für die 1-%-Regelung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die Sie Ihrer Krankenkasse vorlegen. Die Bescheinigung muss jährlich erneuert werden.
Vorauszahlung — der kluge Weg
Viele Krankenkassen bieten ein Vorauszahlungsverfahren an: Sie zahlen den voraussichtlichen Belastungsbetrag zu Jahresbeginn auf einmal und erhalten sofort den Befreiungsausweis.
Das hat Vorteile: Sie müssen keine Quittungen sammeln, sind sofort befreit und sparen sich den bürokratischen Aufwand. Am Jahresende wird abgerechnet — zu viel Gezahltes wird erstattet.
Quellen & Referenzen
- SGB V § 62: Belastungsgrenze
- G-BA: Chroniker-Richtlinie
- GKV-Spitzenverband: Zuzahlungsregelungen 2025/2026
- BMG: Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich meine Belastungsgrenze?
Bruttoeinkommen abzüglich Freibeträge, davon 2 % (oder 1 % für Chroniker). Freibeträge 2026: 7.119 € für den Partner, 9.756 € je Kind. Beispiel: 40.000 € Brutto, Ehepartner, 1 Kind → (40.000 – 7.119 – 9.756) × 2 % = 462,50 €.
Was passiert, wenn ich die Belastungsgrenze erreiche?
Sie können sich für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreien lassen. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Kasse mit allen Zuzahlungsbelegen. Ab Ausstellung des Befreiungsausweises zahlen Sie nichts mehr dazu.
Werden Zuzahlungen für die ganze Familie zusammengezählt?
Ja, alle im Haushalt lebenden Familienangehörigen werden berücksichtigt. Die Zuzahlungen aller Familienmitglieder werden addiert und gemeinsam gegen die Belastungsgrenze des Haushalts gerechnet.